Diese Nutzungsbedingungen vom 01.11.2022 (nachfolgend
Nutzungsbedingungen) von uns, der CO2OPT GmbH, Am Sandtorkai 32, c/o
Digital Hub Logistics GmbH, 20457 Hamburg (nachfolgend CO2OPT),
regeln ergänzend zu unseren Online-Angeboten die Vertragsbeziehung
mit Ihnen (nachfolgend Kunde).
1. Vertragsschluss
1.1. Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages mit
CO2OPT setzt die Erstellung eines Nutzerkontos (Kundenkonto) durch
Registrierung auf der Webseite (https://www.co2opt.com) voraus.
1.2. Zur Registrierung berechtigt sind nur Unternehmen
i.S.d. § 14 BGB. Soweit eine natürliche Person für eine juristische
Person die Registrierung vornimmt, behält sich CO2OPT vor, einen
Nachweis über die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu verlangen.
1.3. Der Vertragsschluss kann nur auf unserer Webseite
unter Verwendung des Kundenkontos erfolgen. Etwaige individuellen
Vereinbarungen, die nicht unmittelbar über die Webseiten-Maske
erfolgen, sind schriftlich festzuhalten.
2.
Leistungsbeschreibung
2.1. CO2OPT bietet eine Lösung an, um
das Reifenmanagement des Kunden zu optimieren. Hierfür nutzt CO2OPT
vom Kunden über dessen Telematik-Anbieter freigegeben Daten und
fertigt hieraus individuelle Reifen-Empfehlungen sowie monatliche
Übersichten und Handlungsempfehlungen zur Effizienzsteigerung des
Fuhrparks. Zudem können weitere Leistungen wie z.B.
Routenoptimierung oder Fahrverhalten gebucht werden. Die jeweiligen
genauen Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus unseren
Online-Angeboten. 2.2. Nicht von den Leistungen von CO2OPT
umfasst ist die eigene Bereitstellung von Telematik-Diensten. Ebenso
nicht von der Leistung umfasst ist der Verkauf von empfohlenen
Reifen.
3. Leistungspflichten des Kunden
3.1.
Der Kunde verpflichtet sich, CO2OPT die für die
Leistungserbringung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen,
insbesondere Kfz-Kennzeichen, Werkstattberichte, Standortdaten bzw.
Bewegungs- und Fahrzeugdaten des gefahrenen Fahrzeugs,
fahrzeugspezifisch verwendeter Reifentyp sowie bei optionaler
Versendung von Fotos Inhalt des Fotos und ggf. dazugehörigem Text.
Hierfür bestehen für den Kunden zwei Möglichkeiten: Der Kunde kann
CO2OPT über die REST API die Möglichkeit geben, unmittelbar über
Schnittstellen Zugang zu den Daten zu erhalten (z.B. über
Schnittstellen der Telematikanbieter). Alternativ kann der Kunde die
Daten manuell mit der Funktion CSV-Upload über vordefinierte
Vorlagen auf der Webseite von CO2OPT eingeben.
3.2. Der
Kunde sichert zu, dass er alle erforderlichen Daten CO2OPT zur
Verfügung stellt. CO2OPT prüft die zur Verfügung gestellten Daten
nicht auf Richtigkeit. Außerdem verpflichtet sich der Kunde dazu,
nur eigene Daten zur Verfügung zu stellen und keine Daten Dritter.
Insbesondere garantiert der Kunde, dass die zur Verfügung gestellten
Daten keine Rechte Dritter verletzen.
3.3. Der Kunde ist
verantwortlich für die Verfügbarkeit des Dienstes der Datenanbieter.
4. Leistungspflichten von CO2OPT
4.1. Falls
notwendig anonymisiert CO2OPT in einem ersten Schritt die zur
Verfügung gestellten Daten für den Kunden als Auftragsverarbeiter in
einem abgegrenzten Datenraum. Zur datenschutzrechtlichen Absicherung
der Anonymisierung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen
CO2OPT und dem Kunden geschlossen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.
4.2. Die anonymisierten Daten verwendet CO2OPT zur
Ermittlung von wirtschaftlichen Optimierungsmaßnahmen wie in unseren
Online-Angeboten beschrieben. Die Ergebnisse zum
Optimierungspotential basieren dabei auf der Grundlage eines
fiktiven optimalen Fahrzeugführers sowie optimaler Verkehrs- und
Witterungsbedingungen. Hiervon kann das tatsächliche
Optimierungspotential abweichen; dieses ist nicht Teil der
Leistungspflichten von CO2OPT.
4.3. Die
Optimierungsmöglichkeiten, die Entwicklung der Verbesserung und das
maximal theoretische Einsparpotential werden dem Kunden auf der
Webseite über das Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Dabei
gewährleistet CO2OPT im Monatsmittel eine 98-prozentige
Verfügbarkeit der Webseite. Hiervon ausgenommen sind
Nichtverfügbarkeiten aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen
von Dritten oder rechtswidriger Angriffe, die entweder CO2OPT selbst
oder Drittanbieter betreffen.
5.
Rechteeinräumung
5.1. Der Kunde stellt CO2OPT die
anonymisierten Daten zur freien Verwendung zur Verfügung.
5.2.
CO2OPT räumt dem Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, auf
die Dauer der Vertragsbeziehung limitiertes Nutzungsrecht an der
über das Kundenkonto bereitgestellten Software ein. Der Kunde ist
nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten.
5.3. Alle
schutzfähigen und nicht schutzfähigen Arbeitsergebnisse,
insbesondere geistiges Eigentum (im Folgenden "IP"
genannt), Rechte (einschließlich Urheberrechte, gewerbliche
Schutzrechte, wie Patente und alle IP-bezogenen Nutzungsrechte) an
und im Zusammenhang mit Werken oder Derivaten davon, Erfindungen und
Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
Algorithmen, Software, Quellcodes, Objektcodes, Materialien,
Methoden, Werkzeuge, Know-how, Analysen und Produkte,
Produkt-Updates und Produkt-Upgrades, sowie alle Rechte an und für
alle Entwicklungen und alle anderen Arbeitsprodukte, die aus der
Verwendung der anonymisierten Daten des Kunden durch CO2OPT
generiert, erstellt und/oder abgeleitet werden (zusammen:
Arbeitsergebnisse), sind alleiniges Eigentum von CO2OPT. Nur CO2OPT
hat das Recht, die Arbeitsergebnisse kommerziell zu verwerten und
anderweitig zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die
Weiterentwicklung aller entwickelten Arbeitsergebnisse. Diese Rechte
umfassen auch das Recht, die Arbeitsergebnisse unterzulizenzieren,
zu verarbeiten und weiterzuentwickeln.
6.
Zahlungspflicht Preise, Zahlungsfristen und Zahlungsmöglichkeiten
ergeben sich aus unseren Online-Angeboten.
7.
Haftung
7.1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind
ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von
CO2OPT, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen
darf.
7.2. Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet CO2OPT nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht
wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des
Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
7.3. Die Einschränkungen von 7.1. und 7.2.
gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen von CO2OPT, wenn Ansprüche direkt gegen diese
geltend gemacht werden.
7.4. Die sich aus 7.1. und 7.2.
ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit CO2OPT einen
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit
CO2OPT und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
8. Laufzeit &
Vertragsbeendigung
8.1. Die Vertragslaufzeit beträgt, wenn
nicht anders in unseren Online-Angeboten angegeben, 12 Monate und
verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn nicht drei Monate vor
Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wurde.
8.2. Den
Parteien steht das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung
aus wichtigem Grund zu. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor,
wenn der Kunde wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund kraft Gesetzes bleibt von Ziff. 8 unberührt.
9. Verschwiegenheit
9.1 Alle Informationen
aus der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien sind
vertraulich. Die Parteien unterlassen es, diese Informationen an
Dritte weiterzugeben.Die Parteien werden sämtliche ihm im
Zusammenhang mit der Durchführung der Tätigkeit zur Kenntnis
gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse – auch und soweit sie
sich auf Dritte beziehen – vertraulich behandeln und Dritten
gegenüber geheim halten. Das Unternehmen wird insbesondere die
Informationen zu den vorgestellten Fachkräften keinen Dritten
zugänglich machen.
9.2 Betriebsgeheimnisse sind auch
Computerprogramme, technisches Know-how, Betriebsmethoden,
Sicherheitsmaßnahmen, Kundendaten, (im Folgenden Informationen
genannt) sowie insbesondere auch Stammdaten (Kundenstammdaten) und
sonstige personenbezogene Daten.
9.3 Die Pflicht zur
Verschwiegenheit sowie die Pflicht zur vertraulichen Behandlung von
Informationen, Unterlagen und Dateien gilt auch gegenüber
Gesellschaftern und Mitarbeitern, soweit diese nicht im
betrieblichen Interesse in die Zusammenarbeit mit eingebunden und
zur Bearbeitung der sich darauf beziehenden Angelegenheiten befugt
sind. Die Weitergabe der Informationen an Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Genehmigung.
9.4 Die Verpflichtung
zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen,
Know-how und Techniken sowie für Informationen, die bereits vor
Projektbeginn bzw. Vertragsschluss (es gilt der frühere Zeitpunkt)
bekannt waren oder außerhalb der Zusammenarbeit nach Maßgabe dieses
Vertragswerkes ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung bekannt werden.
9.5 Eine Partei ist von der Verpflichtung zur vertraulichen
Behandlung befreit, wenn sie die erhaltenden Informationen auf Grund
gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe
offenlegen muss, jedoch nicht bevor der Sachverhalt der anderen
Partei schriftlich angezeigt wurde. Legt die andere Partei
entsprechende Rechtsmittel gegen die Offenbarung der Informationen
ein, so sind beide Parteien weiterhin an die vertragliche
Geheimhaltungsverpflichtung gebunden.
9.6 Diese
Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach einer Beendigung
des Vertrages fort.
10. Abtretung
10.1. Jede
Übertragung von Rechten und Pflichten, in Teilen oder als Ganzes
seitens des Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung
von CO2OPT.
10.2. CO2OPT ist berechtigt, die aus dem Vertrag
entstehenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf ein
anderes Unternehmen zu übertragen. CO2OPT wird den Kunden über eine
solche Übertragung informieren und für den Fall, dass der Kunde mit
der Übertragung nicht einverstanden ist, hat der Kunde eine Frist
von zwei (2) Wochen, um den Vertrag zu kündigen, oder den Vertrag
zum regulären Kündigungstermin kündigen.
11.
Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages und der Nutzungsbedingungen – einschließlich dieser
Klausel – bedürfen der Schriftform.
11.2. Es gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg,
Deutschland.